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    Die Agentur "EVROLEX" gibt alle
   Arten  der Gefälligkeiten den 
   Verischerten in den Vorgängen
   der Verwirklichung deren
   Rechte auf ausländische Renten,
   wie bei den inländischen
   Rentenfonds, so auch bei den
   trägern der Rentenversicherung
   im  Ausland.

      Das heißt, für alle Arten der
   Renten, wenn der Versicherung-
   sverlauf  geleistet wurde auch
   in anderen Staaten, und auch
   vor dem Träger der Rentenver-
  sicherung in diesen Staaten.

        Für die Verwirklichung des
   Rechtes auf eine Auslandsrente
   ist es nicht von Einfluss ob eine
   beschloßene Vereinbarung
   (konvenz) über die sociale 
   Versicherung mit diesen Staaten
   besteht.

     Fals eine beschloßene Vereiba-
   rung (konvenz) über die sociale
   Verischerung besteht, dann
   werden die Vorgänge für die
   Ver wirklichung des Rechtes
   auf jede Art der Rente nach den
   Bestimmungen festgestellt in
   diesen Vereinbarungen verwir-
   klicht, und das auch bei dem 
   inländischen Rentenfond und
   bei dem ausländischen 
   Rentenfond. Der inländische
   Rentenverischerungsträger
   stellt einen officiellen Antrag auf
   Rente des Versicherten dem
   ausländischen Rentenver-
   sichererungsträger.

    Von 01.01.2008. die Agentur 
   "EVROLEX" aus S. Palanke
     auch im Internet

      
   IMMER IHNEN 
         ZUR VERFÜGUNG...
    Wir geben alle Arten der 
    Gefälligkeiten im Vorgang
     der AUSLÄNDDISCHER
     RENTEN

     AUF ALLE IHRE FRAGEN
     GEBEN WIR IHNEN DIE
     ANTWORTEN SEHR
    SCHNELL...

      FRAGEN SIE 
              WIR ANTWORTEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEI

 

   
 
 
 
 Republički fond za penzijsko i invalidsko
 osiguranje zaposlenih
 
 
 
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