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Die Agentur "EVROLEX" gibt alle
Arten der Gefälligkeiten den
Verischerten in den Vorgängen
der Verwirklichung deren
Rechte auf ausländische Renten,
wie bei den inländischen
Rentenfonds, so auch bei den
trägern der Rentenversicherung
im Ausland.
Das heißt, für alle Arten der
Renten, wenn der Versicherung-
sverlauf geleistet wurde auch
in anderen Staaten, und auch
vor dem Träger der Rentenver-
sicherung in diesen Staaten.
Für die Verwirklichung des
Rechtes auf eine Auslandsrente
ist es nicht von Einfluss ob eine
beschloßene Vereinbarung
(konvenz) über die sociale
Versicherung mit diesen Staaten
besteht.
Fals eine beschloßene Vereiba-
rung (konvenz) über die sociale
Verischerung besteht, dann
werden die Vorgänge für die
Ver wirklichung des Rechtes
auf jede Art der Rente nach den
Bestimmungen festgestellt in
diesen Vereinbarungen verwir-
klicht, und das auch bei dem
inländischen Rentenfond und
bei dem ausländischen
Rentenfond. Der inländische
Rentenverischerungsträger
stellt einen officiellen Antrag auf
Rente des Versicherten dem
ausländischen Rentenver-
sichererungsträger.
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Von 01.01.2008. die Agentur
"EVROLEX" aus S. Palanke
auch im Internet
IMMER IHNEN
ZUR VERFÜGUNG...
Wir geben alle Arten der
Gefälligkeiten im Vorgang
der AUSLÄNDDISCHER
RENTEN
AUF ALLE IHRE FRAGEN
GEBEN WIR IHNEN DIE
ANTWORTEN SEHR
SCHNELL...
FRAGEN SIE
WIR ANTWORTEN |
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Republički fond za penzijsko i invalidsko
osiguranje zaposlenih
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